Nierenerhalt trotz Nierenbeckentumor – ist das möglich ?
Die leitliniengerechte Therapie eines Nierenbecken- oder Harnleitertumors besteht in der Entfernung der betroffenen Niere sowie des Harnleiters inklusive einer Harnblasenmanschette). Diese erfolgt grundsätzlich minimalinvasiv. Bei kleinen, oberflächlichen und wenig aggressiven Tumoren kann ein organerhaltendes Vorgehen sinnvoll sein. Im Falle des Nierenbeckentumors besteht dies in einem endoskopischen (ureterorenoskopischen) Vorgehen. Das Endoskop verfügt über eine Kameraoptik sowie einen Arbeitskanal, durch den eine Laserfaser an den Tumor gebracht und dieser damit verdampft wird. Nach solchen Eingriffen ist eine besonders intensive Nachsorge erforderlich. Auch kleine, oberflächliche und wenig aggressive Harnleitertumore können auf diese Weise endoskopisch saniert werden. Bei größeren Befunden kann unter strengsten Voraussetzungen auch eine minimal-invasive, robotische Teilentfernung des Harnleiters in Betracht kommen. Das entfernte Harnleiterteilstück muss im selben Eingriff durch eine rekonstruktive Maßnahme (oft unter Zuhilfenahme von Blasengewebe) überbrückt werden, um den weiteren ungestörten Harntransport zu gewährleisten.